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Fachanwalt für Sozialrecht · bundesweit

Erwerbsminderungsrente beantragt, abgelehnt oder befristet? Ich setze Ihren Anspruch durch.

Rund jeder zweite Antrag auf Erwerbsminderungsrente wird zunächst abgelehnt. Viele dieser Entscheidungen sind angreifbar. Ich prüfe Ihren Bescheid, die Gutachten und Ihre Versicherungszeiten und vertrete Sie im Widerspruch und vor dem Sozialgericht.

Fachanwalt für Sozialrecht und für Arbeitsrecht Vertretung bundesweit Rechtsschutz wird meist übernommen
Rechtsanwalt Reinhold Dotterweich
Fachanwalt für Sozialrecht und für Arbeitsrecht · Bewertungen auf anwalt.de

Ratgeber

Die wichtigsten Themen zur Erwerbsminderungsrente

Die Themen orientieren sich an den Fragen, über die in der Praxis am häufigsten gestritten wird – vom Gutachten über die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen bis zur Weitergewährung.

Ihr Anwalt

Die Rentenversicherung kennt ihre Akte. Sie sollten sie auch kennen.

Ob eine Erwerbsminderungsrente bewilligt wird, entscheidet sich selten an der Diagnose, sondern an Details: an einer Formulierung im Gutachten, am festgesetzten Leistungsfall oder an einem fehlenden Monat Pflichtbeiträge. Genau dort setze ich an.

  • Akteneinsicht und Gutachtenanalyse: Ich lese, worauf die Rentenversicherung ihre Entscheidung stützt, und finde die Schwachstellen.
  • Versicherungsverlauf und Leistungsfall: Ich prüfe, ob ein früherer Leistungsfall den Anspruch rettet.
  • Sozial- und Arbeitsrecht aus einer Hand: Rentenbescheid, Arbeitsverhältnis, Krankengeld und Arbeitslosengeld werden zusammen gedacht.
  • Präzise Schriftsätze: Medizinisch und rechtlich fundiert, mit der einschlägigen Rechtsprechung.

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Fachanwalt für Sozialrecht und für ArbeitsrechtKanzlei Dotterweich | Böhler | Schulz, Hussenstraße 19, Konstanz

So läuft die Zusammenarbeit ab

  1. Anfrage: Sie schildern Ihren Fall per Formular, E-Mail oder Telefon.
  2. Ersteinschätzung: Ich prüfe Fristen und Erfolgsaussichten und kläre die Kostenfrage, bei Rechtsschutz mit Deckungsanfrage.
  3. Akteneinsicht und Begründung: Ich fordere die Akte an und begründe Widerspruch oder Klage.
  4. Vertretung bis zum Ende: Im Widerspruch, vor dem Sozialgericht und in der Berufung.

Häufige Fragen

Kurz beantwortet

Weitere Antworten finden Sie in den FAQ zur Erwerbsminderungsrente.

Wer weniger als drei Stunden täglich auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten kann, ist voll erwerbsgemindert. Bei drei bis unter sechs Stunden liegt eine teilweise Erwerbsminderung vor. Die teilweise Rente beträgt die Hälfte der vollen Rente. Ist der Teilzeitarbeitsmarkt verschlossen, wird aber häufig trotzdem die volle Rente gezahlt.

Einen Monat ab Bekanntgabe des Bescheids. Der Widerspruch kann zunächst ohne Begründung eingelegt werden, um die Frist zu wahren.

Ein erheblicher Teil der Anträge, nach verbreiteten Angaben fast jeder zweite, wird zunächst abgelehnt. Viele dieser Ablehnungen werden im Widerspruchs- oder Klageverfahren korrigiert.

Ja. Die Rente wird ab dem zutreffenden Rentenbeginn nachgezahlt. Haben in der Zwischenzeit Krankenkasse, Arbeitsagentur oder Jobcenter geleistet, werden deren Erstattungsansprüche verrechnet.

Lassen Sie Ihren Bescheid prüfen – bevor die Frist abläuft

Reinhold Dotterweich · Fachanwalt für Sozialrecht und für Arbeitsrecht

Schildern Sie mir kurz Ihren Fall – idealerweise mit Datum des Bescheids. Ich sage Ihnen, welche Fristen laufen und welche Erfolgsaussichten bestehen. Die Vertretung übernehme ich bundesweit; Rechtsschutzversicherungen tragen Verfahren um die Erwerbsminderungsrente in der Regel.

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